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VGH Bayern, 07.10.2008 - 6 AS 06.2771 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitragsrecht; aufschiebende Wirkung; Rechtskraft der Hauptsache; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; Wehrturm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 03.06.2009 - 6 C 07.565
Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsvergütung; wirksame Kostengrundentscheidung; …
Dass die Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts auf einen weiteren Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO durch Beschluss des - nunmehr als Gericht der Hauptsache zuständigen - Senats vom 7. Oktober 2008 - 6 AS 06.2771 - teilweise abgeändert worden ist, hat keine Auswirkung auf die Kostengrundentscheidung des Verwaltungsgerichts.Dementsprechend hat der Senat in Nummer IV. seines Beschlusses vom 7. Oktober 2008 nur über die Kosten des bei ihm durchgeführten Verfahrens 6 AS 06.2771 entschieden, nicht auch über die Kosten der verwaltungsgerichtlichen Verfahren RO 11 S 06.90 und 374.
- VG Ansbach, 17.12.2015 - AN 3 S 15.02357
Straßenausbaubeitrag
Die Antragsgegnerin ist der Ansicht, dass im Straßenausbaubeitragsrecht ein nicht gefangenes Hinterliegergrundstück dann beitragspflichtig hinsichtlich einer zweiterschließenden Anlage sei, wenn typischerweise angenommen werden könne, dass die ausgebaute Straße von diesem Hinterliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden könne, Eigentümeridentität und eine tatsächliche Zufahrt vorausgesetzt (vgl. VGH, B. v. 7.10.2008, 6 AS 06.2771).Vielmehr ist bei diesen Hinterliegergrundstücken zusätzlich eine Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit geboten, die ausschließlich nach dem Umfang der (wahrscheinlichen) tatsächlichen Inanspruchnahme der ausgebauten Straße zu erfolgen hat (BayVGH, U. v. 25.10.2012 - 6 B 10.133; BayVGH, B. v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585; BayVGH, B. v. 7.10.2008 - 6 AS 06.2771;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 35, Rn. 24).
- VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849 Mit Beschluss vom 7. Oktober 2008 (Az. 6 AS 06.2771) ordnete der Verwaltungsgerichtshof die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 25. April 2003 in Höhe von 981, 71 Euro an.
- VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 3 K 16.00260
Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Straßenausbaubeitrags
Vielmehr ist bei diesen Hinterliegergrundstücken zusätzlich eine Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit geboten, die ausschließlich nach dem Umfang der (wahrscheinlichen) tatsächlichen Inanspruchnahme der ausgebauten Straße zu erfolgen hat (vgl. BayVGH, B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785; U. v. 25.10.2012 - 6 B 10.133; B. v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585; B. v. 7.10.2008 - 6 AS 06.2771;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 35, Rn. 24). - VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1846
Straßenausbaubeitragsrecht; besonderer Vorteil; nicht gefangenes …
Mit Beschluss vom 7. Oktober 2008 (Az. 6 AS 06.2771) ordnete der Verwaltungsgerichtshof unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 30. Mai 2006 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 25. April 2003 in Höhe von 2.149,43 Euro an.